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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Buchungen bei Emmi’s Partywunderwelt, einer Marke von Schlei Feierei.

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die ihr bei Emmi's Partywunderwelt bucht: Kinderdisco, Kinderschminken, Glitzer-Tattoos, Kindergeburtstage und Kinderbetreuung bei Hochzeiten und anderen Events. Emmi's Partywunderwelt ist eine Marke von Schlei Feierei, Inhaberin Emma Angermann, Mühlenstr. 2, 24392 Süderbrarup (im Folgenden „Emmi“).

„Auftraggebende“ sind die Personen, Firmen oder Vereine, die Emmi buchen, zum Beispiel Eltern, Brautpaare, Unternehmen oder Veranstaltende. Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden gelten nur, wenn Emmi ihnen schriftlich zustimmt.

2. Anfrage, Angebot und Vertrag

  • Eine Anfrage per WhatsApp, Telefon oder E-Mail ist unverbindlich und kostenlos.
  • In einem kurzen Vorgespräch klärt ihr mit Emmi Anlass, Ort, Datum, Dauer, die ungefähre Zahl und das Alter der Kinder sowie die gewünschten Leistungen.
  • Danach bekommt ihr ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn ihr das Angebot annehmt (per E-Mail, WhatsApp oder schriftlich) und Emmi die Buchung bestätigt.
  • Was genau zum Auftrag gehört, steht im Angebot. Änderungen und Ergänzungen sprecht ihr bitte mit Emmi ab, sie werden in Textform festgehalten.

3. Leistungen

Emmi sorgt für Programm, Spiel, Tanz, Schminken und gute Stimmung. Dabei gilt:

  • Die gebuchte Zeit ist die Programmzeit. Auf- und Abbau gehen nicht davon ab. Material und Technik bringt Emmi mit, sofern im Angebot nichts anderes steht.
  • Kinderschminken wird für mindestens eine Stunde gebucht. Eine Kinderdisco mit Emmi allein dauert höchstens anderthalb Stunden. Für längere Spielzeiten oder große Veranstaltungen (etwa ab 50 Kindern) kommt Emmi mit weiteren Personen und Technik, das steht dann im Angebot.
  • Bei Betreuungsangeboten (Kindergeburtstag, Kinderbetreuung bei Events) betreut eine Person je nach Alter bis zu 8 bis 10 Kinder. Bei mehr Kindern muss eine weitere Betreuungsperson dazugebucht werden.
  • Kommen mehr Kinder als vereinbart, kann Emmi ihr Programm auf die vereinbarte Zahl beschränken. Für die übrigen Kinder bleiben deren Eltern bzw. die Auftraggebenden zuständig.
  • Betreuung bedeutet Programm: spielen, tanzen, malen, basteln und Ähnliches. Füttern, Wickeln, Begleitung zur Toilette, Gabe von Medikamenten und andere Pflegeaufgaben gehören nicht dazu. Erzieherische Maßnahmen übernimmt Emmi nicht.
  • Bei privaten Feiern richtet sich das Angebot an Kinder ab etwa zwei bis drei Jahren, je nach Entwicklungsstand. Jüngere Kinder können mit einer erwachsenen Begleitperson teilnehmen.
  • Die Teilnahme ist für jedes Kind freiwillig. Möchte ein Kind nicht mitmachen, wird es nicht dazu gedrängt, sondern an seine Eltern bzw. die zuständige Person übergeben.

4. Aufsichtspflicht

„Betreuung“ bedeutet bei Emmi: Sie gestaltet ein Programm für die Kinder (siehe Nr. 3). Eine Aufsichtspflicht über die Kinder übernimmt Emmi damit nicht. Die Aufsichtspflicht bleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten oder bei den Auftraggebenden, soweit diese sie gegenüber den Eltern übernommen haben. Das gilt auch dann, wenn Emmi mit den Kindern spielt, tanzt oder sie schminkt.

Die Auftraggebenden sorgen dafür, dass während der gesamten Leistung mindestens eine aufsichtspflichtige erwachsene Person auf dem Gelände bzw. in den Räumen anwesend, für Emmi jederzeit erreichbar und im Notfall sofort zur Stelle ist. Sie nennen Emmi diese Person vor Beginn mit Namen und Telefonnummer und informieren die Eltern der teilnehmenden Kinder über diese Regelung.

Ist keine aufsichtspflichtige Person erreichbar, darf Emmi ihr Programm unterbrechen, bis eine zuständige Person da ist. Die vereinbarte Vergütung bleibt davon unberührt.

Eine Übernahme der Aufsichtspflicht durch Emmi ist nur durch eine ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung in Textform möglich. Mündliche Zusagen, die Kinder „im Blick zu behalten“, sind keine solche Vereinbarung.

Bei öffentlichen Veranstaltungen sind immer die Eltern oder andere erwachsene Begleitpersonen für ihre Kinder zuständig. Emmi hat dort keinen Einfluss darauf, welche Kinder in welchem Alter teilnehmen. Veranstaltende weisen die Besucherinnen und Besucher in geeigneter Weise darauf hin.

Kinder werden nur an ihre Eltern oder an die vorher abgesprochene Person übergeben. Emmi bringt keine Kinder nach Hause.

5. Was die Auftraggebenden beitragen

  • Einen geeigneten, sicheren und klar begrenzten Platz. Für Schutzvorkehrungen und eine kinderfreundliche Umgebung sind die Auftraggebenden bzw. Veranstaltenden verantwortlich, besonders in der Nähe von Wasser, Straßen, Treppen oder Maschinen. Emmi weist auf Gefahren hin, die ihr auffallen, kann sie aber nicht selbst beseitigen.
  • Bei Kinderschminken draußen einen Platz, der vor Sonne, Regen und Kälte geschützt ist, und genug Raum für wartende Kinder.
  • Rechtzeitige Information über Allergien, Unverträglichkeiten, Behinderungen oder andere Besonderheiten der Kinder, soweit sie für das Programm wichtig sind.
  • Zufahrt bzw. eine Möglichkeit zum Ausladen in der Nähe des Einsatzortes. Braucht Emmi ausnahmsweise etwas zusätzlich, sagt sie es rechtzeitig vorher.
  • Ist der Platz nicht sicher oder wird eine Situation gefährlich, darf Emmi ihr Programm unterbrechen, bis Abhilfe geschaffen ist. Liegt die Ursache bei den Auftraggebenden, bleibt der vereinbarte Preis bestehen.

6. Kinderschminken und Glitzer-Tattoos

  • Emmi verwendet Schminkfarben und Glitzer, die für die Anwendung auf der Haut bestimmt sind. Allergische Reaktionen lassen sich trotzdem nie ganz ausschließen. Bei bekannten Allergien bitte vorher Bescheid geben.
  • Kinder mit Hautreizungen, offenen Wunden oder ansteckenden Krankheiten werden nicht geschminkt.
  • Geschminkt wird nur an Gesicht, Händen und Armen und nur, wenn das Kind es möchte.
  • Schminke ist in der Regel mit Wasser und Seife abwaschbar. Auf Kleidung kann sie trotzdem Spuren hinterlassen, bitte deshalb keine empfindliche Kleidung.

7. Fotos und Videos

  • Emmi fotografiert und filmt während ihrer Arbeit keine Kinder.
  • Nutzt Emmi Aufnahmen einer Veranstaltung für ihre Werbung, geschieht das nur mit Einwilligung der Auftraggebenden und so, dass kein Kind zu erkennen ist.
  • Für Fotos und Videos, die Gäste oder Besucherinnen und Besucher selbst machen, ist Emmi nicht verantwortlich. Auf öffentlichen Veranstaltungen weist sie darauf hin, dass keine fremden Kinder fotografiert werden sollen.

8. Preise und Zahlung

  • Es gelten die Preise aus dem Angebot. Fahrtkosten stehen gesondert im Angebot. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  • Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
  • Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung ohne Abzug zu zahlen.
  • Wird die Anzahlung auch nach einer Erinnerung mit angemessener Frist nicht gezahlt, darf Emmi vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben.
  • Wird die gebuchte Zeit auf Wunsch der Auftraggebenden vor Ort verlängert, wird die zusätzliche Zeit nach den Stundensätzen aus dem Angebot berechnet, angefangene halbe Stunden anteilig.

9. Absage durch die Auftraggebenden

  • Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung, die ihr mit dem Angebot bekommt und unter emmis.schleifeierei.de/widerruf findet.
  • Liegt eure Veranstaltung innerhalb dieser 14 Tage, beginnt Emmi nur dann vorher mit ihrer Leistung, wenn ihr das ausdrücklich verlangt. Widerruft ihr danach, zahlt ihr den Anteil der bis dahin erbrachten Leistung.
  • Müsst ihr nach Ablauf der Widerrufsfrist absagen, teilt Emmi das bitte so früh wie möglich in Textform mit (E-Mail oder WhatsApp). Statt der vereinbarten Vergütung berechnet Emmi dann pauschal:
  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenlos, eine gezahlte Anzahlung wird erstattet
  • 29 bis 15 Tage vorher: 25 % des Gesamtpreises
  • 14 bis 4 Tage vorher: 50 % des Gesamtpreises
  • ab 3 Tagen vorher oder ohne Absage: 80 % des Gesamtpreises
  • Fahrtkosten werden bei einer Absage nie berechnet. Euch bleibt der Nachweis, dass Emmi kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, etwa weil sie den Termin anderweitig vergeben konnte.
  • Fällt eure Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung aus, die weder ihr noch Emmi zu vertreten habt, werden keine Pauschalen berechnet. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

10. Absage durch Emmi

Kann Emmi einen Termin wegen Krankheit, Unfall, Unwetter oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht wahrnehmen, informiert sie euch sofort. Sie bemüht sich, eine geeignete Vertretung aus ihrem Netzwerk zu vermitteln. Gelingt das nicht oder wollt ihr die Vertretung nicht, werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Nr. 11.

11. Haftung

  • Emmi haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Emmi nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf deren Einhaltung ihr vertrauen dürft. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • Für Schäden, die Kinder sich gegenseitig, anderen Personen oder Sachen zufügen, haftet Emmi nur, wenn sie selbst schuldhaft gehandelt hat. Die Aufsichtspflicht bleibt nach Nr. 4 bei den Eltern bzw. Auftraggebenden.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Diese Regeln gelten auch für Personen, die Emmi bei Veranstaltungen unterstützen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz von Schlei Feierei.