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Kinderschutz

Schutzkonzept

Kinder haben ein Recht auf Schutz, auf Beteiligung und auf Spaß. Dieses Schutzkonzept beschreibt, wie ich dafür sorge, dass sich Kinder bei meinen Angeboten sicher fühlen und sicher sind, und was Eltern, Gastgebende und Veranstalter von mir erwarten können.

Stand: Oktober 2026 · Nächste Überprüfung: spätestens Oktober 2027

Wozu dieses Schutzkonzept dient

Wer mit Kindern arbeitet, trägt Verantwortung. Ein Schutzkonzept macht diese Verantwortung sichtbar und überprüfbar. Es soll Kinder vor Grenzverletzungen, Übergriffen und jeder Form von Gewalt schützen, ob durch Erwachsene, durch andere Kinder oder durch unbedachtes Verhalten.

Gleichzeitig schafft es Klarheit für alle Beteiligten: Es beschreibt meine Haltung, die Regeln, an die ich mich halte, wie ich handle, wenn etwas passiert, und wo meine Zuständigkeit endet.

  • Für Kinder: Sie wissen, dass sie Nein sagen dürfen und dass ihnen jemand zuhört.
  • Für Eltern und Gastgebende: Sie wissen, was ich übernehme und was bei ihnen bleibt.
  • Für mich und alle, die mit mir arbeiten: Wir haben einen klaren Rahmen, auch in unübersichtlichen Situationen.

Für wen und wo es gilt

Das Schutzkonzept gilt für mich und für alle Personen, die mich bei Veranstaltungen unterstützen. Es gilt bei allen Einsätzen von Emmi's Partywunderwelt:

  • Private Feiern wie Kindergeburtstage, meist zu Hause oder in gemieteten Räumen, mit Eltern in der Nähe.
  • Hochzeiten, Firmenfeste und andere Events, oft an fremden Orten, mit Kindern, die mich nicht kennen, und Eltern, die selbst feiern.
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Stadtfeste, Märkte und Kita- oder Schulfeste, mit vielen fremden Erwachsenen, wechselnden Kindern und ohne feste Gruppe.

Meine Haltung

Ich bin staatlich anerkannte Sozialpädagogin und arbeite hauptberuflich als Fachreferentin für Kinderrechte und Partizipation. Diese Perspektive nehme ich zu jeder Feier mit. Grundlage meiner Arbeit ist die UN-Kinderrechtskonvention.

  • Jedes Kind ist willkommen, so wie es ist.
  • Kinder entscheiden mit: was gespielt wird, welches Motiv sie möchten oder ob sie überhaupt mitmachen möchten.
  • Mitmachen ist freiwillig. Ein Nein ist ein Nein, auch beim Schminken und beim Tanzen.
  • Ich begegne jedem Kind mit Respekt: ohne Bloßstellen, ohne Beschämen und ohne Gewalt, weder körperlich noch mit Worten. Das gilt auch für alle, die mit mir arbeiten.
  • Gefühle von Kindern nehme ich ernst, auch Angst, Wut oder Schüchternheit.

Risiken in meinen Settings

Weil ich an so unterschiedlichen Orten arbeite, schaue ich mir vor jedem Einsatz an, wo Risiken liegen können. Typisch sind:

  • Unklare Zuständigkeiten: Eltern gehen davon aus, dass „Emmi schon aufpasst“. Deshalb kläre ich die Aufsicht vorher schriftlich.
  • Fremde Orte: Häufig kenne ich die Location vorher nicht, dazu kommen Gefahren wie Wasser, Straßen, Treppen oder offene Türen. Für Schutzvorkehrungen und eine kinderfreundliche Umgebung sorgen die Veranstaltenden bzw. Gastgebenden. Ich weise auf Gefahren hin, die mir auffallen, und bitte um einen sicheren, klar begrenzten Platz. Beseitigen kann ich sie nicht selbst.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Hier liegt die Aufsichtspflicht immer bei den Eltern bzw. den erwachsenen Begleitpersonen. Ich kann Hinweise geben, aber keine Kinder beaufsichtigen.
  • Viele fremde Erwachsene: Auf öffentlichen Festen kann jeder zuschauen und fotografieren. Deshalb weise ich auf das Fotoverbot für fremde Kinder hin und halte meinen Platz gut einsehbar.
  • Körperkontakt: Beim Schminken und bei Glitzer-Tattoos komme ich Kindern nahe. Dafür gelten feste Regeln (siehe unten).
  • Situationen allein mit einem Kind: Toilettengänge, Trösten, ein Kind, das sich zurückzieht. Dafür gelten ebenfalls feste Regeln.
  • Gedränge: Lange Schlangen und volle Tanzflächen. Deshalb achte ich auf genug Platz und eine überschaubare Zahl an Kindern.

Nähe und Distanz

Kinder bestimmen, wie viel Nähe sie möchten. Für Situationen mit Körperkontakt gilt:

  • Vor dem Schminken frage ich das Kind, ob und wo es geschminkt werden möchte. Es kann jederzeit abbrechen.
  • Ich schminke und klebe Glitzer nur auf Gesicht, Hände und Arme, nie unter der Kleidung.
  • Ich berühre Kinder nur, wenn es nötig ist und das Kind einverstanden ist, etwa beim Schminken, bei einem Tanzspiel oder zum Trösten, wenn das Kind es möchte.
  • Ich ziehe mich nicht mit einem einzelnen Kind in einen geschlossenen Raum zurück. Mein Platz bleibt für andere Erwachsene einsehbar.
  • Toilettengänge, Umziehen und Wickeln übernehmen die Eltern bzw. die zuständigen Erwachsenen.
  • Ich mache keine Geschenke unter vier Augen, verabrede keine Geheimnisse mit Kindern und gebe keine privaten Kontaktdaten an Kinder weiter.
  • Ich nehme kein Kind mit und übergebe Kinder nur an ihre Eltern oder an die vorher abgesprochene Person.

Umgang mit Fotos und Daten

Kinder haben ein Recht am eigenen Bild. Deshalb gilt:

  • Während meiner Arbeit fotografiere und filme ich keine Kinder.
  • Entstehen bei einer Veranstaltung Aufnahmen, die ich für meine Werbung nutzen darf, mache ich Gesichter und alle anderen Merkmale, an denen ein Kind erkannt werden könnte, unkenntlich. Bilder, auf denen ein Kind zu erkennen ist, veröffentliche ich nie.
  • Auf öffentlichen Veranstaltungen weise ich darauf hin, dass keine Fotos oder Videos von fremden Kindern gemacht werden sollen.
  • Angaben über Kinder, die ich für die Planung brauche (Name, Alter, Allergien, Wünsche), nutze ich nur für die jeweilige Feier und lösche sie danach.

Was ich übernehme und was nicht

Als Emmi bin ich für den Spaß zuständig: für Programm, Spiel, Tanz, Schminken und gute Stimmung. Damit alle wissen, woran sie sind, gilt:

  • Die Aufsichtspflicht bleibt bei den Eltern bzw. bei den Gastgebenden. Das gilt auch bei Hochzeiten, Firmenfesten und Kindergeburtstagen, bei denen ich die Betreuung übernehme. Ich halte das im Angebot schriftlich fest.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen sind immer Eltern oder andere erwachsene Bezugspersonen für ihre Kinder zuständig, egal ob das Kind gerade mit mir tanzt oder in der Schlange zum Schminken steht.
  • Erzieherische Maßnahmen übernehme ich nicht. Gibt es Streit oder gefährliches Verhalten, unterbreche ich die Situation und hole die zuständigen Erwachsenen dazu.
  • Möchte ein Kind nicht an meinem Programm teilnehmen, zwinge ich es nicht, sondern übergebe es in die Obhut seiner Eltern.
  • Mein Betreuungsschlüssel liegt je nach Alter bei 8 bis 10 Kindern pro Person. Bei mehr Kindern muss eine weitere Betreuungsperson dazugebucht werden.
  • Betreuung heißt bei mir: spielen, tanzen, malen, basteln und vieles mehr. Füttern, Wickeln und andere Pflegeaufgaben gehören nicht dazu.
  • Bei privaten Feiern richtet sich mein Angebot an Kinder ab etwa zwei bis drei Jahren, je nach Entwicklungsstand. Jüngere Kinder können mit einer Begleitperson teilnehmen. Bei öffentlichen Veranstaltungen habe ich keinen Einfluss auf das Alter und darauf, wer teilnimmt.
  • Medikamente gebe ich nicht. Allergien, Unverträglichkeiten und andere Besonderheiten teilen mir die Eltern bitte vorher mit.
  • Kinder mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder gereizter Haut schminke ich nicht. Ein Glitzer-Tattoo an einer anderen Stelle ist oft eine gute Alternative.
  • Für einen sicheren Ort sind die Gastgebenden bzw. Veranstalter zuständig, besonders in der Nähe von Wasser, Straßen oder Treppen.

Wer mit mir arbeitet

Bei großen Veranstaltungen komme ich mit Unterstützung. Für alle, die mit mir arbeiten, gilt dasselbe wie für mich:

  • Sie kennen dieses Schutzkonzept und unterschreiben eine Selbstverpflichtung.
  • Sie legen ein erweitertes Führungszeugnis vor, das nicht älter als fünf Jahre ist. Ich selbst habe ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis.
  • Sie werden vor dem ersten Einsatz in die Regeln zu Nähe und Distanz, Fotos und Notfällen eingewiesen.
  • Ich habe eine gültige Erste-Hilfe-Ausbildung und frische sie regelmäßig auf.

Wenn etwas passiert

Ich bleibe ruhig, handle zum Schutz des Kindes und hole die zuständigen Erwachsenen dazu. Konkret:

  • Unfall oder Verletzung: Erste Hilfe leisten, Eltern oder Gastgebende sofort informieren, im Notfall 112 rufen.
  • Ein Kind wird vermisst: sofort Eltern und Veranstalter informieren, bei öffentlichen Festen eine Durchsage veranlassen. Das Programm unterbreche ich, bis das Kind gefunden ist.
  • Grenzverletzung beobachtet (zwischen Kindern oder durch Erwachsene): Situation sofort unterbrechen, das betroffene Kind schützen, zuständige Erwachsene informieren.
  • Ein Kind vertraut sich mir an: zuhören, ernst nehmen, nicht ausfragen, nichts versprechen, was ich nicht halten kann (etwa „Ich erzähle es niemandem“). Ich sage dem Kind, dass ich mir Hilfe hole.
  • Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls: Ich dokumentiere sachlich, was ich gesehen oder gehört habe, hole mir fachliche Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft und wende mich, wenn nötig, an das zuständige Jugendamt.
  • Nach jedem Vorfall schreibe ich kurz auf, was passiert ist und was ich getan habe, und prüfe, ob dieses Schutzkonzept angepasst werden muss.

Beschwerden und Hilfe

Kinder, Eltern und Gastgebende dürfen sich jederzeit beschweren, auch über mich. Kinder können mir direkt sagen, wenn ihnen etwas nicht gefällt, oder sich an ihre Eltern wenden. Erwachsene erreichen mich per Mail, Telefon oder WhatsApp. Jede Beschwerde nehme ich ernst und antworte darauf.

Wer lieber mit jemand Außenstehendem sprechen möchte, findet hier kostenlose und anonyme Hilfe:

  • Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
  • Nummer gegen Kummer, Elterntelefon: 0800 111 0 550
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
  • Jugendamt des Kreises Schleswig-Flensburg bzw. der Stadt, in der die Feier stattfindet

Regelmäßige Überprüfung

Ein Schutzkonzept wirkt nur, wenn es gelebt wird. Ich überprüfe es mindestens einmal im Jahr, nach jedem Vorfall und immer dann, wenn sich meine Arbeit verändert, etwa durch neue Angebote, neue Settings oder neue Unterstützende. Dabei frage ich mich:

  • Haben die Regeln im Alltag funktioniert? Wo gab es schwierige Situationen?
  • Gab es Rückmeldungen oder Beschwerden von Kindern, Eltern oder Gastgebenden?
  • Sind neue Settings oder Risiken dazugekommen?
  • Sind Führungszeugnisse, Erste-Hilfe-Kurs und Einweisungen aktuell?
  • Ist dieser Text noch verständlich und vollständig?